Rechtsberatung Italien

Seit 1950 Ihre Anwälte in Italien auf allen italienischen Rechtsgebieten.

Ihr Partner mit Erfahrung und Nachhaltigkeit im italienischen Recht.

Handelsrecht nach italienischem Recht:

Das italienische Handelsrecht unterliegt, anders als in Deutschland, nicht in einem speziellen Gesetz wie z.B. das Handelsgesetzbuch (HGB). Die Italiener kennen kein Handelsgesetzbuch wie die Deutschen; handelsrechtliche Normen finden sich im italienischen Zivilgesetzbuch Codice Civile und in Einzelgesetzen wieder.

Bei Anwendung italienischen Rechts unter Kaufleuten bedeutet das, dass man immer die speziellere Norm für den Unternehmer im italienischen Codice Civile anwenden muss.

Italienisches Recht bei Erwerb einer Immobilie

In Italien werden häufig Schwarzbauten errichtet. Villen in Naturschutzgebieten sind kein Ausnahme. Wenn man nicht aufpasst, kauft man ein Haus – und Wochen später erhält man die Abrissverfügung. Das ist natürlich nur der schlimmste Fall, doch schon fehlende Genehmigungen für Garagen oder Erweiterungen können unangenehme Rückbauverfügungen zur Folge habe. Eventuell kann aber eine sogenannte „Sanatoria“ Ihren Traum noch retten.

Unsere Leistungen beim Immobilienkauf in Italien, wir begleiten Sie vor Ort:

  • Beratung des Mandanten vor Festlegung auf ein Objekt
  • Prüfung der Kataster- und Registereintragungen sowie der Bebaubarkeit

  • Verhandlungen mit Makler, Verkäufer und Notar

  • Erstellung eines Vorvertrages in deutscher und italienischer Sprache oder Prüfung eines Vorvertrages

  • Überprüfung der Genehmigungen, die schon beim Vorvertrag vorliegen müssen

  • Erstellung eines Notarvertrages in deutscher und italienischer Sprache bzw. Prüfung eines Vorvertrages

  • Besprechung des Vorvertrages mit dem italienischen Notar

  • Begleitung beim Notarvertrag

  • Prüfung der Grundstücksunterlagen

  • Abschluss des Notarvertrages als Stellvertreter, der die italienische Rechtssprache beherrscht

In der Regel begleiten wir Sie bei all diesen Schritten persönlich vor Ort.

Der Makler vermittelt

Der Kontakt zum begehrten Kaufobjekt kommt wie in Deutschland meist über einen örtlichen Immobilienmakler zustande. Der deutsche Käufer sollte schon hier alle Informationen sammeln, mit einem Rechtsanwalt Dokumente zu unterschreiben. Schnell ist ein Vorvertrag unterschrieben, dessen Rechtsfolgen dem deutschen Käufer unbekannt ist. Und die Maklerkosten in Höhe von drei bis vier Prozent des Kaufpreises trägt der Käufer.

Vorvertrag „Preliminare“ ist bindend

Zunächst schließen Käufer und Verkäufer einen Vorvertrag, den der Makler oft schon in der Tasche trägt. Bei Abschluss wird sofort eine „Kaution“ oder „Anzahlung“ von mehreren Tausend Euro von Käuferseite geleistet. Der Vorvertrag ist rechtlich bindend und hat bei Nichteinhaltung seitens des Käufers Schadensersatzzahlungen zur Folge. Deshalb ist schon vor Schließung des Vorvertrages die gesamte Rechtslage zu prüfen. Das schließt insbesondere die Prüfung der Nutzungsmöglichkeiten mit ein. Der Vorvertrag muss beim zuständigen italienischen Gericht registriert werden. Dafür fallen Registersteuern an.

Die Sprachkenntnisse sind unbedingt erforderlich bei Hauptvertrag „Rogito“

Der eigentliche Kaufvertrag wird wie in Deutschland bei einem Notar geschlossen. Dazu müssen die Käufer über fließende Kenntnisse der italienischen Rechtssprache verfügen, da der Vertrag sonst nichtig ist. Hier begleiten wir Sie direkt vor Ort. Der Kaufpreis wird üblicherweise beim Vertragsabschluss mit einem Barscheck beglichen. Die Kosten für den Notar trägt der Käufer. Jetzt fallen auch die Maklergebühren an.

Italienisches Recht bei Vererben und Erben

Grundsätzlich gilt nach italienischem Recht, dass Im Gegensatz zu deutschen Recht  die Testierfreiheit des Erblassers zugunsten der Kinder und des Ehegatten stark eingeschränkt ist.

Erbverträge, z.B unter Eheleuten ( wie z.B. Berliner Testament) sind nach italienischem Recht nicht erlaubt.

Im Gegensatz zum deutschen Recht (Erbschaft erfolgt sofort mit Eintritt des Todes des Erblassers – sog. Universalsukzzession) erfolgt der Erwerb der Erbschaft nach italienischem Recht erst durch ihre Annahme. Diese Rechtsfolgen der Annahme wirken auf den Zeitpunkt der Eröffnung der Erbfolge zurück. Der Annehmende wird also im Ergebnis so gestellt, als hätte er die Erbschaft zum Zeitpunkt ihrer Eröffnung erhalten. Vor der Annahme der Erbschaft sind zwei verschiedenen Situationen zu unterscheiden, je nachdem, ob der berufene Erbe im Besitz der Erbschaft ist oder nicht. Der berufene Erbe kann vor der Annahme der Erbschaft eventuelle gerichtliche Maßnahmen zur Sicherung der Erbschaftsgüter (Besitzschutzklagen) ausüben, auch wenn er nicht im tatsächlichen Besitz der Erbschaft ist. Diese Verfahren sind darauf gerichtet, um dem berufenen Erben kurzfristig wieder den Besitz an einer Nachlasssache zu verschaffen. Er kann ferner Rechtshandlungen zur Sicherung, zur Beaufsichtigung und zur zeitweiligen Verwaltung der Erbschaft vornehmen und mit der vorherigen Bestätigung des Gerichts etwaige unhaltbare Sachen verkaufen lassen. Schlägt der Erbe die Erbschaft aus, dann gehen die für die o.g. Maßnahmen und Rechtshandlungen aufgewendeten Kosten zu Lasten der Erbschaft.

Bestellung eines Nachlassverwalters

Wenn der berufene Erbe die Erbschaft weder angenommen hat, noch im Besitz derselben ist, kann auch von Amts wegen ein Nachlassverwalter zur Durchführung der dringenden Geschäfte vom zuständigen Gericht des Ortes, wo die Erfolge eröffnet wurde, ernannt werden. In diesem Fall ist der berufene Erbe nicht berechtigt, die o.g. Maßnahmen und Rechtshandlungen zur Sicherung bzw. zur zeitweiligen Verwaltung der Erbschaftsgüter auszuüben. Der Verwalter hat die folgenden Pflichten,

  • die Inventarerstellung zu errichten,
  • die betreffenden Rechte durchzusetzen,
  • die gegen die Erbschaft erhobenen Ansprüchen Stellung zu nehmen,
  • die Erbschaft zu verwalten,
  • das in der Erbschaft enthaltene oder aus dem Verkauf von Erbschaftsgütern erzielte Geld zu hinterlegen,

Er kann ferner mit vorheriger Genehmigung des Gerichts die Erbschaftsschulden zahlen und die Vermächtnisse erfüllen, es sei denn, dass Einspruch von den Gläubigern bzw. den Vermächtnisnehmern eingelegt wird. In diesem Falle muss er die Verwertung der Erbschaft vornehmen. Bezüglich des Inventars, der Verwaltung und der Rechnungslegung gelten dieselben Vorschriften, welche auf die Annahme der Erbschaft mit Vorbehalt der lnventarerstellung anwendbar sind. Mit der Annahme der Erbschaft scheidet der Verwalter aus seinem Amt.

Annahme der Erbschaft

Die Annahme der Erbschaft nach italienischem Recht erfolgt entweder vorbehaltlos oder unter Vorbehalt der Inventarerstellung erfolgen. Die zweite Art der Annahme ist unabhängig von einem eventuellen Verbot des Erblassers immer möglich und ist im Fall von Minderjährigen oder voll oder beschränkt Entmündigen obligatorisch. Eine juristische Person kann eine Erbschaft nur mit dem o.g. Vorbehalt unter Einhaltung der Vorschriften über die Regierungsgenehmigung annehme n. Diese Regelung betrifft nicht Gesellschaften. Die Annahme kann ausdrücklich, stillschweigend oder konkludent erfolgen.

Innerhalb eines Jahres muss eine Erbschaftssteuererklärung (sucessione) gemacht werden, ansonsten drohen Verzugsstrafen. Gleichzeitig wird die Umschreibung von Immobilien beantragt.

Wer Erbe wird, ergibt sich aus Testament oder Gesetz. Liegt kein Testament vor, erben in der ersten Ordnung die Abkömmlinge des Erblassers zu gleichen Teilen. Hat der Erblasser keine Abkömmlinge hinterlassen, erben Eltern und Geschwister. Sind auch diese bereits verstorben, erben die Verwandten bis zum sechsten Grad.
Bleiben ein Kind und eine Ehefrau zurück, erben sie zu gleichen Teilen. Hinterlässt der Erblasser mindestens zwei Kinder, erbt die Ehefrau immer ein Drittel; die Kinder teilen die verbleibenden zwei Drittel unter sich auf. Beim kinderlosen Erblasser erbt die Ehefrau zwei Drittel, während das weitere Drittel die Verwandschaft erhält.

Die Abwicklung eines Verkehrsunfalls nach italienischem Recht

Das italienische Recht unterscheidet sich zum Deutschen bei der Abwicklung von Verkehrsunfällen beim Schadensersatz und Schmerzensgeld.

Bei Beteiligung zweier Fahrzeuge an einem Unfall, wird grundsätzlich ein hälftiges Verschulden beider Fahrzeugführer vermutet. Kann das Verschulden des Unfallgegners nicht bewiesen werden, müssen bei Unfallbeteiligten den Schaden jeweils zur Hälfte zahlen.

Hinsichtlich des Schadensersatzes nach italienischem Recht gilt: wird lediglich der Vermögensschaden ersetzt. Das bedeutet, dass die Reparaturkosten nicht geltend gemacht werden können und gleichzeitig das Fahrzeug „günstig“ weiterverkauft werden kann.

Für die Geltendmachung der Reparaturkosten reicht die Vorlage eines Kostenvoranschlages. Die Kosten für ein Sachverständigengutachten werden nach italienischem Verkehrs-Schadens-Recht nicht ersetzt.

Das Schmerzensgeld wird im italienischen Recht je nach Verletzung und Lebensalter des Geschädigten ersetzt und kann deshalb mal geringer, mal höher als das deutsche Schmerzensgeld ausfallen.

Bußgeld nach italienischem Recht

Wer in Italien gegen die Strassenverkehrsordnung („Codice stradale“) verstößt und von der Polizei erwischt wird, handelt sich nicht nur Verwarnungen ein. Empfindliche Bußgelder und Fahrverbot können die Folge sein. Im Gegensatz zu früheren Zeiten werden italienische Bußgelder nun auch in Deutschland vollstreckt.

Eine Spezialität des italienischen Verkehrsrechts ist der „Fermo amministrativo“: Das Fahrzeug wird für eine bestimmte Zeit zwangsstillgelegt. Außerdem kann ein Fahrzeug eingezogen werden – für immer und entschädigungslos.

Geltendmachung von Schmerzensgeld nach italienischem Recht

Das Schmerzensgeld für Personenschäden (danno biologico) wird nach italienischen Schmerzensgeldtabellen ersetzt und berücksichtigt Verletzung und Lebensalter des Verletzten

Das Schmerzensgeld für den Verlust naher Angehöriger geht weit über den Schockschaden nach deutschen Recht hinaus und bewegt sich im unteren sechsstelligen Bereich

Der wirtschaftliche Personenschaden wird ersetzt, so dass Selbständige nach ihrem Durchschnittseinkommen entschädigt werden. Angestellte können den Unterschied zwischen Krankengeld und Einkommen als Schaden geltend machen

Geltendmachung von Schadensersatz nach italienischen Recht

  • Als Sachschaden werden die Reparaturkosten werden grundsätzlich ersetzt.
  • Ein Sachverständigengutachten wird nur im Ausnahmefall ersetzt.

  • Mietwagenkosten können nur im Einzelfall ersetzt werden

  • Wertminderung: der verbleibende Wertverlust des verunfallten Fahrzeugs wird nur im Einzelfall ersetzt

  • Eine Nutzungsausfallentschädigung für die Dauer der technisch notwendigen Reparatur des verunfallten Fahrzeuges wird in der Regel bis maximal 50 Euro pro Tag gezahlt.
  • Abschleppkosten werden in der Regel bis zur nächsten geeigneten Werkstatt – im Einzelfall auch bis ins Heimatland – übernommen.